BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES MIETVERTRAGS
Die Fahrräder und das Mietmaterial werden am von beiden Parteien vereinbarten Ort, zum vereinbarten Datum und zur vereinbarten Zeit geliefert und abgeholt. Erfolgt die Rückgabe nicht am im Vertrag festgelegten Tag, erhöht sich die zusätzliche Gebühr auf das Doppelte des täglichen Mietpreises. Bei Nichtrückgabe kann der Vermieter das Fahrrad am Standort, an dem es sich befindet, sofort in Besitz nehmen, ohne dass der Mieter Anspruch auf eine Forderung hat. Gibt der Mieter das Mietfahrrad vor dem vereinbarten Datum zurück, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Miete für die nicht genutzten Tage nicht zu erstatten.
Bereits bezahlte Reservierungen können bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenlos storniert werden. Bei Stornierungen, die 24 Stunden im Voraus mitgeteilt werden, wird eine Gebühr von 50 % des Reservierungsbetrags erhoben. Stornierungen, die kurzfristiger erfolgen, sind nicht erstattungsfähig.
Das Fahrrad wird in einwandfreiem Betriebszustand mit Zubehör und zugelassenem Equipment geliefert. Der Mieter muss das Material vollständig und im gleichen Zustand zurückgeben, in dem es geliefert wurde. Jegliche Ansprüche bezüglich des Zustands des Fahrrads müssen zum Zeitpunkt der Lieferung geltend gemacht werden. Die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Fahrrads und/oder des Materials trägt der Mieter, der den Vermieter über Schäden am Material oder dessen Fehlfunktion informieren muss.
Der Mieter ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Fahrrads und des Mietmaterials zu verhindern. Sollten während der Mietdauer solche Vorfälle eintreten, ist der Kunde/Mieter allein verantwortlich und muss unverzüglich alle Ersatzkosten übernehmen, indem er den vollen Einzelhandels- oder Marktwert des Gegenstands bezahlt.
Zu diesem Zweck ermächtigt der Kunde/Mieter das Unternehmen, seine Kreditkarte mit dem Betrag der Schäden an den Fahrrädern und im Falle von Diebstahl oder Verlust mit dem Betrag des Einzelhandels- oder Marktwerts des Gegenstands zu belasten.
Am Ende der Mietdauer legt der Vermieter die Bedingungen für die Rückgabe des Mietmaterials fest und bewertet gegebenenfalls entstandene Verluste oder Schäden.
Die Fahrradmiete beinhaltet keine Kaskoversicherung, daher haftet der Mieter für alle Sach- oder Personenschäden, die er erleiden kann.
Der Mieter erklärt, volljährig und in vollem körperlichen und geistigen Zustand zu sein. Er erklärt außerdem, bei bester Gesundheit zu sein, über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen für die Nutzung des Mietmaterials zu verfügen und das Risiko zu übernehmen, diese Aktivität auf eigene Gefahr durchzuführen.
Der Mieter verpflichtet sich, das Unternehmen über alle medizinischen oder psychischen Risiken zu informieren, die ihn betreffen könnten. Das Unternehmen haftet nicht für Unfälle, Sach- oder Personenschäden, die der Mieter erleiden könnte.
Der Mieter hinterlegt zu diesem Zeitpunkt beim Vermieter eine Kaution per Kreditkarte oder in bar, die zur Deckung eventueller Schäden am Fahrrad oder am Mietmaterial dient. Diese Kaution wird am Ende des Vertrags zurückerstattet.
Bei Unfall, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Fahrrads ist der Mieter verpflichtet, BANANABIKECANARIAS umgehend unter der angegebenen Telefonnummer zu benachrichtigen und verliert alle Ansprüche auf Rückerstattung der Kaution sowie auf Rückerstattung oder Entschädigung für die nicht genutzten Miettage. Darüber hinaus muss er den Vermieter mit dem zwischen beiden Parteien vereinbarten Betrag gemäß Ziffer 3 entschädigen.
Die Nutzung des Fahrrads ist ausschließlich dem Mieter vorbehalten, es sei denn, BANANABIKECANARIAS wird über die Nutzung durch Dritte informiert, die in einem Anhang zu diesem Vertrag identifiziert werden. Der Mieter übernimmt die Verantwortung für die Handlungen dieser Dritten und für die Information über die Bedingungen dieses Vertrags.
Der Mieter darf das Fahrrad oder Teile davon sowie die mitgelieferten Werkzeuge und Elemente nicht abtreten, verkaufen, verpfänden, tauschen oder untervermieten.
Die unsachgemäße Nutzung des Fahrrads ist untersagt. Der Einbau von Zubehör oder Teilen am Mietfahrrad ist nur zulässig, wenn diese vom Mechanikerpersonal von BANANABIKECANARIAS ein- und ausgebaut werden.
Ebenso ist der Transport des Fahrrads ohne vorherige Genehmigung des Vermieters außerhalb der Insel, auf der es geliefert wird, sowie die Nutzung des Mietfahrrads bei Amateur- oder Profiwettbewerben untersagt.
Es liegt in der Verantwortung des Mieters und seiner Begleitperson(en), die spanischen Verkehrsregeln einzuhalten. Das Tragen eines Helms ist außerhalb geschlossener Ortschaften Pflicht, und bei der Durchfahrt durch Tunnel ist das Mitführen von Vorder- und Rücklicht Pflicht.
Die vom Kunden angegebenen Daten werden ausschließlich zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung verwendet. Gemäß dem Organgesetz 3/2018 vom 5. Dezember zum Schutz personenbezogener Daten und zur Gewährleistung digitaler Rechte können sie den Zugriff, die Berichtigung, Löschung oder den Widerspruch über jedes Kommunikationsmittel mit dem Vermieter beantragen.
Der Kunde erklärt, dass er die spezifische Verwendung des Mietmaterials sowie die grundlegenden Sicherheits-, Verhaltens- und Umweltschutzhinweise, die die Organisation bei der Übergabe des Mietmaterials gibt, gelesen, gehört, verstanden und bei Zweifeln nachgefragt hat.
Dieser Vertrag unterliegt spanischem Recht, und der Kunde akzeptiert dessen Bedingungen. Die unterzeichneten Bedingungen gelten für alle von BANANABIKECANARIAS erbrachten Dienstleistungen. Streitigkeiten, die während der Laufzeit dieses Vertrags entstehen können, werden von den Gerichten von Las Palmas de Gran Canaria beigelegt, denen sich die Parteien unterwerfen.
Ich habe die Vertragsbedingungen gelesen und vollständig verstanden und stimme allen Punkten zu.